Ganztagesschule

Die Grundschule am Haubenschloß bietet gebundene Ganztagsklassen an. Das bedeutet, dass der Pflichtunterricht der Schüler auf Vormittag wie Nachmittag verteilt ist. Eine wichtige Rolle spielt die Rhythmisierung des Schultages, d.h. über den ganzen Tag hinweg wechseln sich Unterrichtsstunden mit Übungs- und Lernzeiten sowie sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen ab. Es werden auch Freizeitaktivitäten angeboten. Schriftliche Hausaufgaben entfallen weitestgehend. Auch das gemeinsame schulische Mittagessen ist verpflichtender Bestandteil der Ganztagsklasse.

Zielsetzung des Angebotes ist es, eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Geleitet werden unsere Ganztagsklassen von einem zweiköpfigen Lehrerteam. Die Unterrichtszeiten sind von 7.45 Uhr bis 16 Uhr.

An unserer Schule wird in der Regel pro Jahrgangsstufe eine Ganztagesklasse gebildet. Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach einem Antragsverfahren über die Schulleitung.

  • mehr Unterrichtszeit vor allem auch in Deutsch und Mathematik
  • mehr Lern- und Übungszeiten für Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten oder besonderen Begabungen, ebenso zur sprachlichen Integration
  • Projekte zur Gesundheitserziehung, Gewaltprävention, Freizeitgestaltung u.v.m.
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, z.B. TVK Schwimmen und Taek-Wondo

Mittagsbetreuung

Die  Mittagsbetreuung ist ein wichtiger Baustein in der Ganztagesbetreuung. Hier bekommen die Kinder im schuleigenen Kinderrestaurant zunächst ein warmes Mittagessen. In der anschließenden Mittagspause werden sie von den Mitarbeiterinnen der Mittagsbetreuung beaufsichtigt. Angebot der Mittagsbetreuung: Basteln, Spiele (auch auf dem Schulhof), Bauecke, Leseecke, Legotisch, Kicker, PC u.v.m.

Jeder Klasse ist eine Person aus der Mittagsbetreuung zugeordnet. Diese ist eine wichtige Vertrauens- und Verbindungsperson und steht der Klasse auch im Nachmittagsunterricht zur Verfügung.

Kosten: Die Eltern von Ganztagesschülern müssen lediglich die Kosten für das Mittagessen übernehmen.